| IHR GUTES RECHT |
Nehmen Sie sich das Recht auf ein Leben ohne Angst, Bedrohung und Gewalt
Das Gewaltschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung bei Trennung) stärkt Ihre Rechte gegenüber Ihrem gewalttätigen Partner oder Ehemann. Nehmen Sie dieses Gesetz für sich und Ihre Kinder in Anspruch. Suchen Sie nicht nach Gründen, die es rechtfertigen würden, Sie zu bedrohen oder zu misshandeln. Schuld hat allein der Gewalttäter.
Gewaltschutzgesetz
Von Gewalt betroffene bzw. bedrohte Frauen und ihre Kinder können in der - ehemals - gemeinsam genutzten Wohnung bleiben und der Gewalttäter ist derjenige, der gehen muss. Dies gilt auch, wenn die gewalttätige Person die Partnerin, ein/e Verwandte/r, ein/e Mitbewohner/in oder eine andere Person ist.
Sie müssen es nicht dulden, wenn Ihr Partner Sie oder Ihre Kinder
beleidigt oder erniedrigt
schlägt oder bedroht
daran hindert, das Haus zu verlassen
davon abhält, Ihre Familie oder Freunde zu treffen
zum Sex zwingt
nicht akzeptiert, dass Sie sich getrennt haben oder trennen wollen, und Sie verfolgt, belästigt oder terrorisiert
Wir möchten Ihnen Mut machen. Nehmen Sie Bedrohung und Misshandlung nicht länger hin. Viele Frauen machen die Erfahrung, dass sich die Gewaltspirale immer weiter und schneller dreht, wenn sie nichts an ihrer Lage ändern. Mit der Zeit wird der Abstand zwischen den Gewaltausbrüchen immer kürzer und die Übergriffe werden immer brutaler. Je länger Sie diese Situation ertragen, umso hilfloser und schwächer werden Sie: körperlich wie seelisch.
Die Mitarbeiter von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern beraten Sie umfassend, vertraulich und kostenlos bei der Klärung Ihrer Fragen und der Entscheidung über die weiteren Schritte.
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